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AGB



I. Allgemeines

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB genannt – gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

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2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

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II. Urheberrecht

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

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2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

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3. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und Vergütung.

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4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

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5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 Urheberrechtsgesetzes hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich verwendet.

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6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

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7. Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

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III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale ohne gesetzliche Mehrwertsteuer im Sinne der Kleinunternehmerregelung berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist dir Fotografin die Endpreise aus.

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2. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens in 7 (in Worten: sieben) Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

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3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und Bilddateien Eigentum und in den Händen der Fotografin.

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4. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

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5. Sämtliche Arbeiten werden von Kerstin Krämer mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den erstеn Bildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

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IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

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2 . Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative nach einem Jahr ab Beendigung des Auftrags zu vernichten.

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3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

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4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

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V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

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VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Es ist nicht gestattet, Bilder aus der Onlinegalerie zu kopieren oder Screenshots zu erstellen, sie zu verwenden/ zu verbreiten / zu veröffentlichen.

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2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

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3. Wird bei der Durchführung des Shootings die vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

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4. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, aus welchem Grund auch immer, nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Ausnahmen sind Erkrankungen und höhere Gewalt. In diesem Fall wird ein neuer Termin vereinbart. Ein Ausfallhonorar wird wie folgt berechnet: Storno weniger als 2 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %, ab 1 Tag 100 % der vereinbarten Gesamtsumme. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr der Fotografin.

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VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und verweist ausdrücklich auf die Datenschutzbestimmungen. Durch die Fotografin verarbeitete Daten werden nach Maßgabe der Artikel 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in der Verarbeitung eingeschränkt. Gespeicherte Daten werden gelöscht sobald diese für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegen stehen. Sollten Daten nicht gelöscht werden, weil diese für gesetzliche oder andere Zwecke dienlich sind, werde diese gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Dies gilt insbesondere für Daten deren Aufbewahrung rechtlich begründet ist. Hierbei verweist die Fotografin auf §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB sowie § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB.

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VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

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2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

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3. Das Nutzungsrecht der Lichtbilder/digitalen Fotografien für private, nicht gewerbliche Zwecke, sowie deren Vervielfältigung geht nach vollständiger Entrichtung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über.

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4. Die gewerbliche Nutzung bedarf einer eigenständigen vertraglichen Regelung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

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IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

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2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

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3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

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4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

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5. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

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X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf allen Formen elektronischer Datenträger ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

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2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

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3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

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4. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

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5. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

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6. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.

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7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

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XI. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

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XII. Salvatorische Klausel

1. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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